DRBAUDANIEL REISIG · DESSAU-ROSSLAU 0171 3479649
GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU · DESSAU-ROSSLAU

Baumfällung und Baumpflege in Dessau-Roßlau

Ich pflege Bäume in privaten Gärten in Dessau-Roßlau und im Umkreis von 100 km. Ich schneide, soweit ich vom Boden aus heranreiche, arbeite gefälltes Holz auf, grabe Stubben aus und übernehme die Abfuhr. Kleinere Bäume mit ausreichend Platz zum Umlegen fälle ich auch.

Symbolbild: Stammstücke eines Laubbaums im Garten, daneben ein KipphängerSymbolbild (KI)
Fällverbot geschützter Bäume: 1. März bis 30. SeptemberGeschützt ab: 80 cm StammumfangStubben: Ausgraben mit MinibaggerEinsatz: bis 100 km

Vor jeder Fällung kläre ich mit Ihnen, ob der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt. Und ich sage Ihnen ehrlich, wenn ein Baum für mich zu groß ist oder zu schwierig steht.

Was ich mache

  • Pflegeschnitt an Obst- und Zierbäumen in Reichweite vom Boden, Totholz entfernen, Äste über Wegen und Einfahrten einkürzen
  • Holz aufarbeiten, auch von bereits gefällten Bäumen, auf Wunsch in Ofenlänge gesägt und auf Ihrem Grundstück gestapelt
  • Stubben ausgraben mit dem Minibagger und das Loch mit Boden verfüllen
  • Abfuhr von Astwerk, Holz und Wurzeln zur Annahmestelle auf Wunsch, mit Nachweis (Wiegeschein)
  • Fällung nur von kleineren Bäumen mit ausreichend Platz zum Umlegen

Baumschutzsatzung Dessau-Roßlau

In Dessau-Roßlau regelt die Baumschutzsatzung, welche Bäume Sie nicht ohne Genehmigung fällen dürfen. Sie gilt in den bebauten Ortsteilen und in Gebieten mit Bebauungsplan, also für die meisten Gärten in der Stadt.

  • Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe.
  • Unabhängig vom Umfang geschützt sind langsam wachsende Arten wie Eibe, Wacholder, Rotdorn, Magnolie, Stechpalme und Buchsbaum.
  • Ausgenommen sind unter anderem Fichte, Thuja, Scheinzypresse, Sand-Birke, Robinie, Walnuss, Hybrid- und Pyramiden-Pappel und Obstbäume als Viertel- und Halbstamm.
  • Fällverbot: Geschützte Bäume dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gefällt werden.
  • Genehmigung: Den Antrag stellt der Eigentümer bei der Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Umwelt und Naturschutz, untere Naturschutzbehörde, mit Standort, Baumart und Stammumfang. Die Genehmigung nach der Satzung ist kostenfrei, kommt schriftlich und gilt ein Jahr. Oft ist eine Ersatzpflanzung Auflage.
  • Befreiung in der Sperrzeit: Wollen Sie vom 1. März bis 30. September fällen, ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Befreiung nötig. Dafür fällt eine Gebühr an. Die Höhe nennt die Stadt.

Unabhängig von der Satzung gilt der Artenschutz das ganze Jahr. Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, muss die Fällung warten. Vor dem Schnitt schaue ich mir den Baum deshalb genau an. Den Ablauf erkläre ich ausführlich im Ratgeber Baum fällen, Genehmigung in Dessau-Roßlau.

Wo meine Grenze liegt

Ich fälle nur kleinere Bäume, die genug Platz zum Umlegen haben. Große Bäume, Bäume über Leitungen, direkt am Haus oder auf engen Grundstücken ohne Fallraum brauchen Hubarbeitsbühne oder Seiltechnik. Das biete ich nicht an. Wenn ich beim Aufmaß sehe, dass Ihr Baum so ein Fall ist, sage ich Ihnen das offen. Das Aufarbeiten des Holzes, die Stubben und die Abfuhr kann ich danach trotzdem übernehmen.

Was den Preis bestimmt

Den Preis bestimmen Höhe und Stammdicke, der Platz rund um den Baum, die Menge an Holz und Astwerk und ob der Stubben raus soll. Wenn Sie das Holz behalten, entfällt ein Teil der Entsorgung.

Der Preisratgeber von sanier.de („Einen Baum fällen lassen“, Stand Dezember 2025) nennt für das Fällen etwa 25 bis 50 € pro Meter Baumhöhe. Stubben, Wurzeln und Entsorgung kommen dort extra dazu. Richtwerte aus öffentlichen Ratgebern (Stand: Oktober 2026), brutto, regional unterschiedlich. Das ist keine Preisliste und kein Angebot.

Den genauen Preis nenne ich nach dem Aufmaß vor Ort.

So läuft es ab

AufmaßIch schaue mir Baum, Umgebung und Fallraum an und kläre mit Ihnen, ob eine Genehmigung nötig ist.
AngebotSie bekommen ein schriftliches Angebot mit Fällung, Stubben, Holz und Abfuhr.
AusführungIch sichere den Arbeitsbereich, fälle oder schneide, arbeite das Holz auf und räume auf.
AbnahmeIch gehe das Ergebnis mit Ihnen gemeinsam durch.

Was nicht dazugehört

  • Geschützte Bäume fälle ich nur mit Genehmigung der Stadt und nicht vom 1. März bis 30. September.
  • Fällungen großer Bäume und Fällungen mit Hubarbeitsbühne oder Seiltechnik biete ich nicht an.
  • In Notfällen fälle ich keine Bäume. Bei akuter Gefahr rufen Sie 112 oder das Ordnungsamt.
  • Kappungen, bei denen die Krone einfach abgesägt wird, mache ich nicht. Sie schaden dem Baum.
  • Bäume an öffentlichen Straßen und Flächen gehören nicht zu meinen Leistungen.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Baum genehmigen lassen?

Das hängt von Art und Stammumfang ab. Messen Sie den Umfang in 1 m Höhe. Ab 80 cm ist der Baum in der Regel geschützt, außer er steht auf der Ausnahmeliste der Satzung. Im Zweifel fragen Sie bei der Stadt nach.

Was kostet die Genehmigung?

Nach der Satzung ist die Genehmigung kostenfrei. Wollen Sie in der Sperrzeit vom 1. März bis 30. September fällen, ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Befreiung nötig. Dafür fällt eine Gebühr an, die Höhe nennt die Stadt. Möglich ist außerdem eine Auflage zur Ersatzpflanzung, die Sie dann bezahlen.

Was tun, wenn ein Baum umzustürzen droht?

Bei akuter Gefahr rufen Sie 112 oder das Ordnungsamt. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind nach der Satzung erlaubt, die Stadt muss aber unverzüglich informiert werden. In Notfällen fälle ich keine Bäume.

Fräsen Sie den Stubben?

Ich grabe Stubben mit dem Minibagger aus. Danach verfülle ich das Loch mit Boden, sodass Sie dort Rasen säen oder pflanzen können.

Was soll gemacht werden?

Rufen Sie an oder schicken Sie mir Ihre Anfrage mit ein paar Fotos. Dann kann ich vor dem Rückruf schon einschätzen, was nötig ist.

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